Anerkennung von Studienleistungen
Um sich eine im Ausland erbrachte Studienleistung (Vorlesung) danach anerkennen zu lassen, müssen Sie in die Sprechstunde kommen und Unterlagen mitbringen, die die folgenden Punkte nachweisen:
- Lehrveranstaltung, die Sie im Ausland belegt haben, und Fachbereich, der die Lehrveranstaltung angeboten hat (in der Regel werden nur Lehrveranstaltungen aus der Informatik anerkannt),
- akademisches Level dieser Lehrveranstaltung (also z. B. Bachelor- oder Master-Level),
- Umfang der Lehrveranstaltung – in ECTS-Kreditpunkten (falls vorhanden) und in Stunden.
Sie müssen außerdem mitbringen:
- Notenspiegel der Lehrveranstaltung, vom Dozenten unterschrieben (d. h. welche Noten hatten die anderen Teilnehmer der Lehrveranstaltung – diese Notenverteilung wird in die Note eingehen, mit der ich Ihre ausländische Studienleistung anerkennen werde)
- Material zur Lehrveranstaltung, auf USB-Stick (bevorzugt) oder ausgedruckt
- Vorlesungsmitschriften (zur – zumindest oberflächlichen – Beurteilung Ihres Arbeitseinsatzes)
Unterlagen, die nicht in Englisch oder in einer romanischen Sprache sind, müssen in übersetzter Form vorliegen. Bei romanischen Sprachen hängt es vom Einzelfall ab.
Bevor Sie in die Sprechstunde kommen, sollten Sie sich überlegt haben, welche der am Lehrstuhl angebotenen Lehrveranstaltung Ihrer im Ausland besuchten Veranstaltung entsprechen könnte.
Bitte bringen Sie außerdem das Antragsformular zur Anerkennung von Studienleistungen mit, von Ihnen unterschrieben und ausgefüllt - bis auf die hiesige entsprechende Lehrveranstaltung, das fülle ich dann aus. Ihre Bitte, dass ich die Anerkennung prüfen möge, ist verbindlich. D. h. auch wenn ich zu einem Ergebnis kommen sollte, das Ihnen nicht gefällt (z. B. dass ich keine Gleichwertigkeit erkennen kann), werde ich das Formular ausfüllen, unterschreiben und weiterleiten.
Vorlesungen, die sich mit der Vorlesung 'Datenbanksysteme' inhaltlich deutlich überlappen, erkenne ich üblicherweise als Pendant dazu an, nicht aber als äquivalent zu einer weiterführenden Vorlesung. Der Anerkennung einer Vorlesung, die in Breite und Tiefe mit Vorlesungen des Lehrstuhls vergleichbar sind, werde ich mich nicht unbillig verweigern. Inhaltliche Übereinstimmung mit einer unserer Lehrveranstaltungen muss nicht gegeben sein, Ihre ausländische Lehrveranstaltung muss aber zum Themengebiet des Lehrstuhls passen.
Ihr persönliches Erscheinen in der Sprechstunde ist erforderlich. Ich habe eigentlich immer Rückfragen und möchte uns ein Hin und Her per Email gerne ersparen.
Bitte sehen Sie von Rückfragen ab, ob diese Punkte auch für Sie gelten, ob ich auch bereit sei, mit Ihnen etwas anderes zu vereinbaren usw. Rückfragen dieser Art werde ich nicht beantworten.