Um sich eine im Ausland erbrachte Studienleistung (Vorlesung) anerkennen zu lassen, müssen Sie danach in die Sprechstunde kommen und Unterlagen mitbringen, die die folgenden Punkte nachweisen:

  • Lehrveranstaltung, die Sie im Ausland belegt haben, und Fachbereich, der die Lehrveranstaltung angeboten hat (in der Regel werden nur Lehrveranstaltungen aus der Informatik anerkannt),
  • akademisches Level dieser Lehrveranstaltung (also z. B. Bachelor- oder Master-Level), 
  • Umfang der Lehrveranstaltung -- in ECTS-Kreditpunkten (falls vorhanden) und in Stunden.

Sie müssen außerdem mitbringen:

  • Notenspiegel der Lehrveranstaltung, vom Dozenten unterschrieben (d. h. welche Noten hatten die anderen Teilnehmer der Lehrveranstaltung -- diese Notenverteilung wird in die Note eingehen, mit der ich Ihre ausländische Studienleistung anerkennen werde)
  • Material zur Lehrveranstaltung, auf USB-Stick (bevorzugt) oder ausgedruckt
  • Vorlesungsmitschriften (zur -- zumindest oberflächlichen -- Beurteilung Ihres Arbeitseinsatzes)

Unterlagen, die nicht in englisch oder in einer romanischen Sprache sind, müssen in jedem Fall in übersetzter Form vorliegen. Bei romanischen Sprachen hängt es vom Einzelfall ab.

Bevor Sie in die Sprechstunde kommen, sollten Sie sich überlegt haben, welche der am Lehrstuhl angebotenen Lehrveranstaltung Ihrer im Ausland besuchten Veranstaltung entsprechen könnte.

Aufgrund von negativen Erfahrungen in der Vergangenheit gebe ich vor Ihrer Abreise ins Ausland keine Zusage, ob ich eine Lehrveranstaltung anerkennen werde. Vorlesungen, die sich mit der Vorlesung 'Datenbanksysteme' inhaltlich deutlich überlappen, erkenne ich möglicherweise als Pendant dazu an, nicht aber als äquivalent zu einer weiterführenden Vorlesung. Bei Vorlesungen, die zwar in Datenbanksysteme einführen, aber nicht die theoretische Tiefe unserer Vorlesung in Karlsruhe haben, habe ich in der Vergangenheit in manchen Fällen zusätzlich zur ausländischen Studienleistung zwei eher theoretische Kapitel aus unserer Vorlesung kurz mündlich abgeprüft. Der Anerkennung einer Vorlesung, die in Breite und Tiefe mit Vorlesungen des Lehrstuhls vergleichbar sind, werde ich mich nicht unbillig verweigern. Inhaltliche Übereinstimmung mit einer unserer Lehrveranstaltungen muss nicht gegeben sein, Ihre ausländische Lehrveranstaltung muss aber zum Themengebiet des Lehrstuhls passen.